Artikel

Der Beratungsservice des IKRK zum humanitären Völkerrecht

Als spezialisierte Struktur des IKRK unterstützt der Beratungsdienst die Staaten bei der Umsetzung des HVR auf nationaler Ebene. Mit einem globalen Netzwerk von Rechtsberatern berät der Dienst die nationalen Behörden bei spezifischen nationalen Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des HVR erforderlich sind, und unterstützt die Arbeit der nationalen HVR-Stellen, die eingerichtet wurden, um die Umsetzung des HVR im Inland zu erleichtern. Darüber hinaus unterstützt der Dienst den Informationsaustausch über nationale Umsetzungsmaßnahmen. Neben der Rechtsberatung und der technischen Unterstützung hilft der Dienst auf ausdrücklichen Wunsch der nationalen Behörden und anderer betroffener Akteure beim Kapazitätsaufbau.

Der Beratungsdienst des IKRK arbeitet eng mit den nationalen Regierungen zusammen und berücksichtigt deren spezifische Bedürfnisse, politische Systeme und Rechtstraditionen - im Hinblick darauf, dass alle Staaten IHL-Verträge und andere relevante Instrumente übernehmen und umfassende nationale Rechtsvorschriften erlassen.

Um den Regierungen sowohl Rechtsberatung als auch technische Unterstützung bei der Umsetzung des HVR zu bieten, arbeitet der Beratungsdienst über ein globales Netzwerk von Rechtsberatern mit entsprechenden Fähigkeiten und Erfahrungen. Der Dienst pflegt bilaterale Kontakte zu nationalen Behörden, organisiert thematische Expertenworkshops und unterstützt regionale und internationale Peer-Meetings für relevante staatliche Behörden. Seine Rechtsberater arbeiten eng mit den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, akademischen Institutionen und anderen relevanten Gruppen und Einzelpersonen zusammen.

Der Informationsaustausch über die HVR-Gesetze, die Rechtsprechung und andere verabschiedete Maßnahmen wird durch eine wachsende Zahl von IKRK-Spezialinstrumenten erleichtert, darunter die IKRK-Datenbank über die nationale Umsetzung des HVR. Diese Datenbank enthält eine Sammlung von Gesetzen und Rechtsprechung zu den HVR-Normen.

Um das Verständnis für das HVR zu fördern und die Arbeit des IKRK an der Umsetzung des HVR voranzutreiben, arbeitet der Beratungsdienst mit relevanten internationalen und regionalen Organisationen wie der UNESCO, dem Commonwealth-Sekretariat, dem Europarat, der Organisation Amerikanischer Staaten und dem Internationalen Strafgerichtshof zusammen.